Vermögensverwalterhaftung
Nach Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages verwaltet der Vermögensverwalter das Vermögen des Anlegers nach eigenem Ermessen. Er trifft Dispositionen ohne vorherige Absprache mit dem Anleger.
Im Vorfeld vereinbaren der Anleger und der Vermögensverwalter einen Vermögensverwaltungsvertrag, der konkrete Anlagerichtlinien beinhaltet. Hierbei muss der Vermögensverwalter den Anleger über verschiedene Kapitalanlagen und die damit verbundenen Risiken aufklären. Bei der Aufklärung muss der Vermögensverwalter die persönlichen Verhältnisse, die Kenntnisse und die verfolgten Anlageziele des Anlegers berücksichtigen.
Weiterhin muss der Verwalter die Vermögensverwaltung im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien vollziehen. Verletzt er diese Pflichten macht er sich schadensersatzpflichtig.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gern bei der Überprüfung und Gestaltung eines rechtsgültigen Vermögensverwaltungsvertrages.