Steuerrecht
Die steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage sollten gut überlegt sein. Durch eine steueroptimierte Kapitalanlage lassen sich viele Steuern sparen. Allerdings ist das deutsche Steuerrecht kompliziert und unübersichtlich geregelt, so dass nur ein Fachmann hierüber einen Überblick haben kann und aus diesem Grund auch herangezogen werden sollte.
Unser Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie gerne darüber, welche steuerrechtlichen Auswirkungen eine konkrete Kapitalanlage für Sie hat.
Spekulationsfrist
Gewinne aus einem Wertpapierverkauf müssen dann versteuert werden, wenn Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterverkauft wurden.
Bei Immobilien liegt die Spekulationsfrist bei 10 Jahren. Innerhalb dieser Frist sind Gewinne aus einem Verkauf der Immobilie steuerpflichtig.
Halbeinkünfteverfahren
Hiernach versteuert der Aktionär 50% der Dividende. Der Steuersatz richtet sich hierbei nach dem für das Gesamteinkommen des Anlegers entsprechenden Steuersatz. Die anderen 50% der Dividende sind steuerfrei.
Wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, müssen keine Steuern gezahlt werden.
Das Halbeinkünfteverfahren findet nur für Dividenden und für Spekulationsgewinne bei Aktien Anwendung.
Abgeltungssteuer
Zum 01.01.2009 wurde die sog. Abgeltungssteuer eingeführt. Sie regelt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind u.a. Zinseinkünfte, Dividenden und Erlöse aus Wertpaperverkäufen.
Durch die Abgeltungssteuer werden die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen einheitlich mit einem Steuersatz i.H.v. 25% besteuert.
Die Abgeltungssteuer wird von der Bank direkt einbehalten und von dieser an das Finanzamt abgeführt wird. Der Anleger erhält dann die steuerbereinigten Erträge.
Über die Abgeltungssteuer hinaus bestehen keine weiteren einkommenssteuerrechtlichen Verpflichtungen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Steuerpflichtige, deren individueller Einkommenssteuersatz unter 25% liegt, die Kapitalerträge auch anstelle der Abgeltungssteuer im Rahmen ihrer Einkommenssteuerveranlagung entsprechend ihrem Steuersatz besteuern lassen können. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz darüber, so ist die Besteuerung mit 25 % definitiv gegeben.
Die Abgeltungssteuer ist auf Einkünfte anzuwenden, die dem Anleger nach dem 31.12.08 zufließen. Dies gilt allerdings auch nur dann, wenn die entsprechenden Anlagen oder Wertpapiere nach dem 31.12.08 erworben wurden. Wurden sie vor diesem Zeitpunkt erworben gilt die alte steuerrechtliche Regelung.
Nicht von der Abgeltungssteuer erfasst sind u.a.:
- Rentenversicherungen
- Immobilienfonds
- Immobilien
- Schiffsfonds
Steuerstrafrecht
Unsere Experten sind auf Grund ihrer umfangreichen steuerlichen und rechtlichen Kenntnisse und der damit einhergehenden fachübergreifenden Kompetenz optimal für die Vertretung in Steuerstrafrecht gerüstet. Ein Fachanwalt für Steuerrecht berät umfassend bei der Strafverfolgung wegen einer vermeintlich begangenen Steuerhinterziehung und begleitet Sie auch beratend bei einer Selbstanzeige. In solchen Verfahren ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.
Durch die im eigenen Haus vorhandene Steuerabteilung können Steuerberechnungen im Steuerstrafrecht schnell und zuverlässig erstellt und so die Grundlagen für eine Schätzung der Steuerschuld für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerstraftat geschaffen werden.
Dies gilt insbesondere bei Steuerhinterziehung durch Geldanlagen in Liechtenstein, der Schweiz oder Luxembourg.