Haftung bei Immobilienanlagen
Eine Haftung der Bank kommt in Betracht, wenn sie nicht nur als Kreditgeber fungiert, sondern sich auch an dem finanzierten Geschäft beteiligt. In solch einem Fall kann die Bank aus Anlageberatung, Prospekthaftung, Treuhandschaft und Verschulden bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden.
Unsere Anwälte überprüfen gerne für Sie, ob und ggf. welcher Anspruch gegen die Bank entstanden ist.