Verjährung
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrages kann nur durchgesetzt werden, wenn dieser noch nicht verjährt ist.
Die Verjährungsvorschriften im Kapitalanlagerecht sind sehr unübersichtlich in mehreren Gesetzen geregelt. Es ist daher besonders schwierig sich hierüber einen Überblick zu verschaffen. Um im konkreten Fall feststellen zu können, ob eine Verjährung bereits eingetreten oder in naher Zukunft eintreten könnte und daher ein schnelles Handeln erforderlich ist, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unbedingt notwendig.
Unsere Anwälte stehen Ihnen gern zur Seite und überprüfen für Sie, ob und wann eine Verjährung eingetreten ist oder eintreten wird.