Anlageberater
Der Anlageberater hat den Anleger umfassend und fachkundig über mögliche Kapitalanlagen zu beraten. Hierbei muss er das Risikoprofil, das Fachwissen, die finanziellen Verhältnisse und das Anlageziel des Anlegers individuell berücksichtigen und bewerten.
Seit dem 01.01.2010 sind die Anlageberater nun auch zur Dokumentation des Beratungsgespräches in einem Beratungsprotokoll verpflichtet. Dieses muss dem Kunden vor Abschluss des Geschäftes ausgehändigt werden.
Verletzt der Anlageberater eine dieser Pflichten, macht er sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig. Dies ist der Fall, wenn er z.B. ein falsches Risikoprofil vom Anleger erstellt hat, hierdurch ein falsches Investment stattfindet, und dies zu Verlusten führt.
Wir überprüfen für Sie, ob der Anlageberater Sie richtig beraten und insbesondere ein richtiges Risikoprofil erstellt hat.