Anlagevermittler
Der Anlagevermittler ist nur verpflichtet den Anleger über das Anlageziel des Anlegers richtig und vollständig zu informieren. Er muss jedoch keine Bewertung und eine darauf beruhende Beratung vornehmen. Verletzt der Anlagevermittler diese Pflicht, macht er sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig.
Wir überprüfen für Sie, ob der Anlagevermittler seiner Pflicht nachgekommen oder schadensersatzpflichtig ist.