Bankrecht
Die steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage sollten gut überlegt sein. Durch eine steueroptimierte Kapitalanlage lassen sich viele Steuern sparen. Allerdings ist das deutsche Steuerrecht kompliziert und unübersichtlich geregelt, so dass nur ein Fachmann hierüber einen Überblick haben kann und aus diesem Grund auch herangezogen werden sollte.
Unser Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie gerne darüber, welche steuerrechtlichen Auswirkungen eine konkrete Kapitalanlage für Sie hat.
Abgeltungssteuer
Zum 01.01.2009 wurde die sog. Abgeltungssteuer eingeführt. Sie regelt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind u.a. Zinseinkünfte, Dividenden und Erlöse aus Wertpaperverkäufen.
Durch die Abgeltungssteuer werden die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen einheitlich mit einem Steuersatz i.H.v. 25% besteuert.
Die Abgeltungssteuer wird von der Bank direkt einbehalten und von dieser an das Finanzamt abgeführt wird. Der Anleger erhält dann die steuerbereinigten Erträge.
Über die Abgeltungssteuer hinaus bestehen keine weiteren einkommenssteuerrechtlichen Verpflichtungen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Steuerpflichtige, deren individueller Einkommenssteuersatz unter 25% liegt, die Kapitalerträge auch anstelle der Abgeltungssteuer im Rahmen ihrer Einkommenssteuerveranlagung entsprechend ihrem Steuersatz besteuern lassen können. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz darüber, so ist die Besteuerung mit 25 % definitiv gegeben.
Die Abgeltungssteuer ist auf Einkünfte anzuwenden, die dem Anleger nach dem 31.12.08 zufließen. Dies gilt allerdings auch nur dann, wenn die entsprechenden Anlagen oder Wertpapiere nach dem 31.12.08 erworben wurden. Wurden sie vor diesem Zeitpunkt erworben gilt die alte steuerrechtliche Regelung.
Nicht von der Abgeltungssteuer erfasst sind u.a.:
- Rentenversicherungen
- Immobilienfonds
- Immobilien
- Schiffsfonds
Steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften bis 2008:
Halbeinkünfteverfahren
Hiernach versteuert der Aktionär 50% der Dividende. Der Steuersatz richtet sich hierbei nach dem für das Gesamteinkommen des Anlegers entsprechenden Steuersatz. Die anderen 50% der Dividende sind steuerfrei.
Wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, müssen keine Steuern gezahlt werden.
Das Halbeinkünfteverfahren findet nur für Dividenden und für Spekulationsgewinne bei Aktien Anwendung.
Spekulationsfrist
Gewinne aus einem Wertpapierverkauf müssen dann versteuert werden, wenn Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterverkauft wurden.
Bei Immobilien liegt die Spekulationsfrist bei 10 Jahren. Innerhalb dieser Frist sind Gewinne aus einem Verkauf der Immobilie steuerpflichtig.