Urteil: Allianz Lebensversicherung - Stornoabzug intransparent
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 05.10.2010 Az.: 20 O 87/10
Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. Oktober 2010 sind die von der ALLIANZ Lebensversicherungs-AG seit dem 1.07.2001 verwendeten Klauseln zum Stornoabzug, Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam.
Das Landgericht Stuttgart schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 an, mit der die seinerzeit bis Sommer 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand des jetzt in Stuttgart entschiedenen Verfahrens sind die seit dem 1. Juli 2001 von der ALLIANZ verwendeten Klauseln.
Der Rückkaufwert muss neu berechnet werden, außerdem ist ein Stornoabzug nicht zulässig.
Da die Ansprüche der Kunden auf teilweise erhebliche Nachzahlungen Ende des Jahres 2010 verjähren, sollten Kunden, die ihren Vertrag 2005, 2006 oder 2007 kündigen mussten, sofort einen Anwalt aufsuchen.
Auch gegen die ERGO, Generali und Iduna sowie den Deutscher Ring liegen bereits Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor.
Die Anwälte von kapitalanlagerecht.tv haben vor dem Kammergericht Berlin, Az: 6 U 6/07 in einem Berufungsverfahren zu diesem Thema einen Vergleich mit der Protektor Lebensversicherungs-AG geschlossen. Die Protektor Lebensversicherungs AG ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer.
Stand vom Dienstag, 5. Oktober 2010