Schiffsfonds
Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen) sind geschlossene Fonds, bei denen das Fondskapital (Geld der Anleger) in den Bau bzw. den Erwerb von Schiffen, häufig Frachtschiffen, investiert wird.
Anleger erwerben gegen Zahlung der Anlagesumme eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft (GmbH & Co KG). Der Schiffsfonds kauft dann mit dem eingesammelten Kapital das Schiff, welches im Fondsregelwerk vorher festgelegt ist, oder aber ein unbestimmtes Schiff aus einem „Blind Pool“.
Mit Zahlung der Anlagesumme stellen die Anleger dem Schiffsfonds Eigenkapital zur Verfügung mit allen damit verbundenen unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust. Dafür ist der Anleger an den wirtschaftlichen Ergebnissen des Schiffsfonds beteiligt - ohne jedoch einen Anspruch auf feste Verzinsung während der Laufzeit zu haben. Das Fondskapital ist bis zur Veräußerung des Schiffes in dem Schiffsfonds gebunden. Der Veräußerungszeitpunkt ist vorher geplant, ist aber -wie auch die Höhe des Verkaufspreises - ungewiss.
Die Anleger erhalten vor Beitritt zu dem Schiffsfonds ein Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Schiff und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des Schiffsfonds beschrieben sind.
Der Beitritt erfolgt aufgrund eines vorformulierten Vertragswerkes, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat.
Ein Verkauf der Beteiligung vor der Veräußerung des Schiffes ist schwierig, oft unmöglich. Die Beteiligung ist allerdings ggf. auf dem Zweitmarkt handelbar, dann aber mit entsprechenden Abschlägen.
Da Schiffsfonds zu den geschlossenen Fonds gehören, benötigen die Anbieter keine staatliche Erlaubnis.