Filmfonds
Filmfonds gehören zu den Medienfonds. Diese investieren überwiegend in die Herstellung von Filmen. In der Investitionsphase (Produktion des Films) entsteht bei Filmfonds ein hoher Anfangsverlust. Bei dem produzierten Film des Filmfonds handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftgut, dessen Herstellungskosten nicht bilanziert werden können. Den Ausgaben steht daher kein erworbenes Wirtschaftsgut des Filmfonds gegenüber. Angefallene Kosten sind sofort abzugsfähige Ausgaben. Die entstandenen Verluste mindern den progressiven Steuersatz des Anlegers und damit dessen Steuerlast.
Diese Gestaltung der Filmfonds ist der Finanzverwaltung natürlich ein Dorn im Auge. Bei allen Filmfonds haben daher Betriebsprüfungen stattgefunden. Die Verluste werden regelmäßig aberkannt - es gibt aber auch Ausnahmen.
Die Initiatoren des Filmfonds wehren sich dann vor dem Finanzgericht. Verliert der Filmfonds vor dem Finanzgericht, verliert gleichzeitig der Anleger, denn ohne den anfänglichen Steuervorteil rechnet sich der Filmfonds nicht.
Anleger, die in Filmfonds investiert haben, sind von der Vermittlern nur selten über die Risiken aufgeklärt worden. Anleger, die in Filmfonds investiert haben, können daher u.a. Schadenersatzansprüche gegenüber Vermittler, Anbietern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben.
In der Liste links können Sie den jeweiligen Fonds wählen. Falls dort keine Informationen zu finden sind, dann werden diese gerade überarbeitet. Rufen Sie uns dann doch einfach an oder senden Sie uns eine Email, wir senden Ihnen dann die Informationen zu.