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Prospekthaftung

 

Sinn und Zweck der Prospektpflicht und der daraus folgenden Prospekthaftung ist der umfassende Schutz der Anleger. Der Prospektpflichtige soll für unzureichende oder gar falsche Angaben in seinem Prospekt haften, wegen des bei den Anlegern vorhandene Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben. Im Regelfall stellt nämlich das Prospekt die einzige Informationsquelle des Anlegers über das Anlageprojekt bzw. die Anlageart dar.

Unrichtig ist das Prospekt nicht nur bei fehlerhaften tatsächlichen Angaben, sondern auch sofern der Gesamteindruck, den das Verkaufsprospekt vermittelt, eine unrichtige Vorstellung bei dem Anleger hervorruft.

Daneben bleiben weitere Haftungsansprüche wie zB. ein Anspruch aus deliktischer Haftung, unberührt.

 

Weitere Informationen zur Prospekthaftung und der Prospektpflicht, finden Sie hier.